Kampf für die Milizarmee steht im Vordergrund.
Die Aktion Notwehr protestiert seit Juni 2007 gegen den politischen Entscheid, dass Schweizer Armeeangehörige ihre Taschenmunition abgeben müssen. Sie rief dazu auf, die Rückfassung zu verweigern. Der Gründer der Aktion, Major Werner Gartenmann, ist nun zum Schluss gekommen, dass mit Blick auf die Frontalangriffe gegen die Säulen der Milizarmee die Fortsetzung des Widerstandes nicht sinnvoll sei. Obwohl er sich Mitte Juni 2010 – während eines regulären Militärdienstes – weiterhin weigerte, die Munition abzugeben, und in der Folge sein Fall der Militärjustiz übergeben worden ist, wird er am 8. Juli 2010 nach einer politischen Standortbestimmung seine Taschenmunition zurückfassen. Er ruft die Sympathisanten der Aktion Notwehr auf, ihre Taschenmunition ebenfalls den Retablierungsstellen der Armee zu übergeben. Es gehe nun darum, sich voll für die Ablehnung der Volksinitiative «Für den Schutz vor Waffengewalt» zu engagieren.
Die Gegner der Aktion Notwehr argumentieren, die Angehörigen hätten sich an den Befehl zur Rückgabe der Taschenmunition zu halten, weil in der Schweiz das Primat der Politik gelte und sich somit die Armee der Politik unterzuordnen habe. Dieser Grundsatz beinhaltet aber auch, dass die Politik den Armeeangehörigen Vertrauen schenkt und dafür sorgt, dass die Armee für die Erfüllung der verfassungsmässigen Aufträge die notwendigen Mittel erhält. Dazu gehört auch die persönliche Waffe. Das Primat der Politik darf also nicht missbraucht werden, indem die Armeeangehörigen – Schweizer Bürgerinnen und Bürger! – als Gefahr für die Gesellschaft angesehen werden.
In den letzen zwei Wochen konnte die Aktion Notwehr zusammen mit dem Chef VBS und weiteren Verantwortlichen aus Politik und Armee eine neue Lagebeurteilung vornehmen. Die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern werden in absehbarer Zeit über die Volksinitiative «Für den Schutz vor Waffengewalt» abstimmen müssen. Die Initiative mit ihrem irreführenden Titel will das Misstrauen gegenüber der Armee und ihren Angehörigen in die Verfassung schreiben, indem die persönliche Armeewaffe ausschliesslich im Zeughaus aufbewahrt werden soll. Die Soldaten müssen die Gesellschaft zwar im Notfall vor Gewalt schützen, aber das Vertrauen verdienen sie nicht, denn sie stellen grundsätzlich eine Gefahr für eben diese Gesellschaft dar und müssen entwaffnet werden.
Zudem hat die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) die Volksinitiative «Gegen neue Kampfflugzeuge» gültig eingereicht, welche die Modernisierung der Luftwaffe verhindern soll.
Mit Unterstützung der Regierungspartei SP hat die GSoA die Initiative «Ja zur Aufhebung der Wehrpflicht» lanciert.
Die drei Forderungen – Nein zur persönlichen Armeewaffen, nein zur Luftwaffe, nein zur Wehrpflicht – verfolgen das Ziel, die Armee etappenweise abzuschaffen.
Deshalb müssen nun alle verantwortungsbewussten Kräfte vereint gegen diese sicherheitspolitischen Irrläufer antreten.
Das Engagement für den Verbleib der Taschenmunition ist in der aktuellen politischen Auseinandersetzung rund um die Armee zum Nebenschauplatz geworden. Mit Blick auf die bevorstehenden Abstimmungskämpfe soll zudem der Vorwurf entkräftet werden, die Armeeführung habe ihre Angehörigen «nicht im Griff», die Armee sei ein ungehorsamer «Haufen». Grundsätzlich gilt es aber festzuhalten, dass der Beschluss des Bundesrates und der Parlamentsmehrheit, die Munition einzuziehen, einen unglaublichen Akt des Misstrauens gegenüber den Armeeangehörigen darstellt (man vergleiche dazu die Antwort des Bundesrates vom 13.9.2006; im folgenden Kasten). Deshalb ist dieser politische Schandfleck nach wie vor mit aller Schärfe zu verurteilen.
Am 22. Juni 2006 verlangt die SP-Ständerätin und ehemalige POCH-Genossin Anita Fetz in einer Motion, der Bundesrat soll die Abgabe von Taschenmunition zur Aufbewahrung zu Hause abschaffen.
Am 13. September 2006 lehnt der Bundesrat die Motion mit klaren Argumenten ab: «Der Bundesrat hat, wie auch die Motionärin (Fetz, Anm. Red.) feststellt, stets unterstrichen, dass Missbräuche mit Waffen und Munition der Armee im zivilen und militärischen Bereich verhindert werden müssen. Daher wurden unter anderem die Abgabe- und Rücknahmemodalitäten betreffend Taschenmunition auf den 1. Januar 2004 der veränderten Bedrohungslage angepasst. Ausserdem ist in der Verordnung über die persönliche Ausrüstung der Armeeangehörigen (VPAA; SR 514.10) ausdrücklich festgelegt, dass bei konkreten Anzeichen oder Hinweisen auf eine Selbst- oder Drittgefährdung mit der Waffe diese durch das zuständige Kreiskommando vorsorglich abgenommen werden kann. Auch die Armeeangehörigen selbst oder mitbetroffene Drittpersonen können die Waffe bei Anzeichen eines drohenden Missbrauchs beim Zeughaus hinterlegen. Bei Missbräuchen entscheidet der Führungsstab der Armee über eine definitive Rücknahme der Waffe (Art. 7 und 8 VPAA). Diese Ausführungen gelten sinngemäss für die Taschenmunition, die gegebenenfalls zusammen mit der Waffe missbräuchlich verwendet würde. Nach wie vor bestehen Bedrohungen, welche die Gesellschaft unerwartet treffen könnten. Mit der Abgabe der Taschenmunition wird deshalb auch der Wehrwille der Bürgerinnen und Bürger der Schweiz demonstriert. In einer Demokratie, die von einer mannigfaltigen Mitwirkung ihrer Bürgerinnen und Bürger lebt, ist die Abgabe der Taschenmunition zudem aus staatspolitischer Sicht von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Sie manifestiert und fördert das Vertrauensverhältnis, das zwischen Bürger und Staat besteht und ohne das unser Staatssystem nicht auskommt. Die Armeeangehörigen sind in der Lage, mit der ihnen anvertrauten Ausrüstung verantwortungsvoll umzugehen. Wer die Taschenmunition sorgfältig zu Hause aufbewahrt, stellt kein erhöhtes Sicherheitsrisiko dar. Die Sicherheit wird nicht erhöht, wenn korrekt handelnden Angehörigen der Armee die Taschenmunition abgenommen wird. Die Sicherheit wird dann erhöht, wenn dort eingegriffen wird, wo Missbräuche mit der Waffe und Munition entstehen. Vor diesem Hintergrund erachtet der Bundesrat die Rücknahme der Taschenmunition bei den aktiven Angehörigen der Armee als sachlich nicht gerechtfertigte Massnahme. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.»
Die Aktion Notwehr nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass die Milizarmee mit Bundesrat Ueli Maurer wiederum einen glaubwürdigen Fürsprecher erhalten hat. Zudem konnte die Aktion während rund zwei Jahren eine breite (auch im Ausland, vgl. ARD, ORF, BBC) und sachliche Diskussion über die Milizarmee und das Vertrauensverhältnisses zwischen Behörden und Armeeangehörigen erwirken. Die Aktion Notwehr dankt den Medien für die faire journalistische Aufarbeitung des Themas. Der besondere Dank geht an die unzähligen Sympathisanten der Aktion.
***
Rückblick
22. Juni 2006: SP-Ständerätin und ehemalige POCH-Genossin Anita Fetz verlangt mit einer Motion, der Bundesrat soll die Abgabe von Taschenmunition zur Aufbewahrung zu Hause abschaffen.
13. September 2006: Der Bundesrat lehnt die Motion Fetz mit klaren Argumenten ab: Der Bundesrat hat, wie auch die Motionärin (Fetz, Anm. Red.) feststellt, stets unterstrichen, dass Missbräuche mit Waffen und Munition der Armee im zivilen und militärischen Bereich verhindert werden müssen. Daher wurden unter anderem die Abgabe- und Rücknahmemodalitäten betreffend Taschenmunition auf den 1. Januar 2004 der veränderten Bedrohungslage angepasst. Ausserdem ist in der Verordnung über die persönliche Ausrüstung der Armeeangehörigen (VPAA; SR 514.10) ausdrücklich festgelegt, dass bei konkreten Anzeichen oder Hinweisen auf eine Selbst- oder Drittgefährdung mit der Waffe diese durch das zuständige Kreiskommando vorsorglich abgenommen werden kann. Auch die Armeeangehörigen selbst oder mitbetroffene Drittpersonen können die Waffe bei Anzeichen eines drohenden Missbrauchs beim Zeughaus hinterlegen. Bei Missbräuchen entscheidet der Führungsstab der Armee über eine definitive Rücknahme der Waffe (Art. 7 und 8 VPAA). Diese Ausführungen gelten sinngemäss für die Taschenmunition, die gegebenenfalls zusammen mit der Waffe missbräuchlich verwendet würde. Nach wie vor bestehen Bedrohungen, welche die Gesellschaft unerwartet treffen könnten. Mit der Abgabe der Taschenmunition wird deshalb auch der Wehrwille der Bürgerinnen und Bürger der Schweiz demonstriert. In einer Demokratie, die von einer mannigfaltigen Mitwirkung ihrer Bürgerinnen und Bürger lebt, ist die Abgabe der Taschenmunition zudem aus staatspolitischer Sicht von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Sie manifestiert und fördert das Vertrauensverhältnis, das zwischen Bürger und Staat besteht und ohne das unser Staatssystem nicht auskommt. Die Armeeangehörigen sind in der Lage, mit der ihnen anvertrauten Ausrüstung verantwortungsvoll umzugehen. Wer die Taschenmunition sorgfältig zu Hause aufbewahrt, stellt kein erhöhtes Sicherheitsrisiko dar. Die Sicherheit wird nicht erhöht, wenn korrekt handelnden Angehörigen der Armee die Taschenmunition abgenommen wird. Die Sicherheit wird dann erhöht, wenn dort eingegriffen wird, wo Missbräuche mit der Waffe und Munition entstehen. Vor diesem Hintergrund erachtet der Bundesrat die Rücknahme der Taschenmunition bei den aktiven Angehörigen der Armee als sachlich nicht gerechtfertigte Massnahme. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
16. April 2007: Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK) geht auf das Anliegen Fetz ein. Unter ihrem Präsidenten, SVP-Ständerat Hermann Bürgi, erarbeitet die SiK einen "Kompromiss": Die Taschenmunition wird nicht mehr für die Heimfassung abgegeben. Ausnahme: nur noch an so genannte Bereitschaftstruppen.
30. Mai 2007: Unglaubliche Kehrtwendung! Nach knapp einem Jahr ändert der Bundesrat seine Meinung um 180 Grad! Der Bundesrat entscheidet, die Taschenmunition den Armeeangehörigen nicht mehr abzugeben. Die Argumente vom 13. September 2006 sind somit ins Gegenteil gedreht worden.
6. Juni 2007: Die Aktion Notwehr wird gegründet: Keine Rückfassung der Taschenmunition. Notfalls Verweigerung der Aufforderung.
20. Juni 2007: Die Mehrheit des Ständerates entscheidet für die Rückfassung der Taschenmunition. Die Ständeräte Rolf Büttiker (FDP), Hans Hess (FDP), Thomas Pfisterer (FDP), Hannes Germann (SVP) und Hans Hofmann (SVP) haben gegen die Entwaffnung gestimmt.
27. September 2007: Mit 100 gegen 72 Stimmen beschliesst auch der Nationalrat die Rückfassung der Taschenmunition.
26. Oktober 2007: Das Verteidigungsdepartement VBS unter der Führung von Bundesrat Samuel Schmid fordert die Angehörigen der Armee auf, die Taschenmunition zurückzufassen.
31. Dezemeber 2009: Die Frist für die Abgabe der Munition läuft ab. Im Verlauf des Frühjahrs 2010 muss das VBS zugeben, dass Tausende von Munitionsbüchsen fehlen.
8. Juli 2010: Die Aktion Notwehr gibt ihren Kampf auf und ruft zur Ablehnung der milizfeindlichen «Entwaffnungsinitiative» auf.
Die Parlamentsmehrheit hat mit Unterstützung des Chefs des Verteidigungsdepartements, Bundesrat Samuel Schmid, beschlossen, die persönliche Schutzmunition ("Taschenmunition") den Armeeangehörigen nicht mehr für die Heimfassung abzugeben.
Die Mehrheit des Bundesrates und des Parlaments haben somit den Schweizer Bürgerinnen und Bürger das Vertrauen entzogen. Die Militärbürokratie hat es nun sehr eilig, diesen in der Schweizer Geschichte einmalig unwürdigen Vorgang rasch umzusetzen.
Ziel der militärischen Ausbildung und Erziehung ist die Fähigkeit zur Auftragserfüllung im Krieg und in anderen Krisensituationen, auch unter Einsatz des Lebens.
Fazit: Von den Schweizer Armeeangehörigen wird verlangt, dass sie unter Einsatz ihres Lebens für die Bevölkerung und für das Land einstehen. Aber die persönliche Schutzmunition (Taschenmunition) darf man ihnen nicht mehr anvertrauen …!
Die Politik geht fahrlässig und oberflächlich mit diesem Gebot des Gehorsams um. Mit dem Rückzug der Taschenmunition beginnt der Vertrauensentzug. Als Bürger in Uniform wird er zum potenziellen Kriminellen abqualifiziert. Im Ernstfall soll er aber "blindes" Vertrauen in die Politik haben und töten.
Eine besondere Koalition bildet sich: Bürgerliche Politiker, ein bürgerlicher Verteidigungsminister und Generäle "vereinen" sich mit ehemaligen Kommunisten und mit Linken, die sowieso die Schweizer Armee "ins Pfefferland" wünschen. Diese Koalition wird nun entscheiden müssen, wie mit rechtschaffenen Bürgerinnen und Bürgern umgegangen wird. Wann fallen die ersten Urteile gegen Leute, die sich weigern, die Taschenmunition abzugeben?
(SP-Ständerätin Anita Fetz - ehemalige Nationalrätin der kommunistischen POCH - macht sich in einer Interpellation Sorgen um das Ansehen der Demokratie und der Armee(!). Sie will vom Bundesrat wissen, wie mit Leuten umgegangen wird, welche den Rückzug der Taschenmunition verweigern. Die entsprechende Debatte im Ständerat findet am 17. März 2008 statt.)
Innerhalb nur eines Jahres erreicht die Linke ihr Ziel
"Wäre die Politik und die Behörden immer so schnell und konsequent, hätte es die Krawalle und die Brutalo-Horden in Bern vom 6. Oktober 2007 nicht gegeben! unsere Städte, Quartiere und Strassen wären sicherer!"
22. Juni 2006:
SP-Ständerätin und ehemalige POCH-Genossin Anita Fetz verlangt mit einer Motion, der Bundesrat soll die Abgabe von Taschenmunition zur Aufbewahrung zu Hause abschaffen.
13. September 2006:
Der Bundesrat lehnt die Motion Fetz mit klaren Argumenten ab:
Der Bundesrat hat, wie auch die Motionärin (Fetz, Anm. Red.) feststellt, stets unterstrichen, dass Missbräuche mit Waffen und Munition der Armee im zivilen und militärischen Bereich verhindert werden müssen. Daher wurden unter anderem die Abgabe- und Rücknahmemodalitäten betreffend Taschenmunition auf den 1. Januar 2004 der veränderten Bedrohungslage angepasst. Ausserdem ist in der Verordnung über die persönliche Ausrüstung der Armeeangehörigen (VPAA; SR 514.10) ausdrücklich festgelegt, dass bei konkreten Anzeichen oder Hinweisen auf eine Selbst- oder Drittgefährdung mit der Waffe diese durch das zuständige Kreiskommando vorsorglich abgenommen werden kann. Auch die Armeeangehörigen selbst oder mitbetroffene Drittpersonen können die Waffe bei Anzeichen eines drohenden Missbrauchs beim Zeughaus hinterlegen.
Bei Missbräuchen entscheidet der Führungsstab der Armee über eine definitive Rücknahme der Waffe (Art. 7 und 8 VPAA). Diese Ausführungen gelten sinngemäss für die Taschenmunition, die gegebenenfalls zusammen mit der Waffe missbräuchlich verwendet würde.
Nach wie vor bestehen Bedrohungen, welche die Gesellschaft unerwartet treffen könnten. Mit der Abgabe der Taschenmunition wird deshalb auch der Wehrwille der Bürgerinnen und Bürger der Schweiz demonstriert. In einer Demokratie, die von einer mannigfaltigen Mitwirkung ihrer Bürgerinnen und Bürger lebt, ist die Abgabe der Taschenmunition zudem aus staatspolitischer Sicht von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Sie manifestiert und fördert das Vertrauensverhältnis, das zwischen Bürger und Staat besteht und ohne das unser Staatssystem nicht auskommt.
Die Armeeangehörigen sind in der Lage, mit der ihnen anvertrauten Ausrüstung verantwortungsvoll umzugehen. Wer die Taschenmunition sorgfältig zu Hause aufbewahrt, stellt kein erhöhtes Sicherheitsrisiko dar. Die Sicherheit wird nicht erhöht, wenn korrekt handelnden Angehörigen der Armee die Taschenmunition abgenommen wird. Die Sicherheit wird dann erhöht, wenn dort eingegriffen wird, wo Missbräuche mit der Waffe und Munition entstehen.
Vor diesem Hintergrund erachtet der Bundesrat die Rücknahme der Taschenmunition bei den aktiven Angehörigen der Armee als sachlich nicht gerechtfertigte Massnahme.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
16. April 2007:
Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK) geht auf das Anliegen Fetz ein. Unter ihrem Präsidenten, SVP-Ständerat Hermann Bürgi, erarbeitet die SiK einen "Kompromiss": Die Taschenmunition wird nicht mehr für die Heimfassung abgegeben. Ausnahme: nur noch an so genannte Bereitschaftstruppen.
30. Mai 2007:
Unglaubliche Kehrtwendung! Nach knapp einem Jahr ändert der Bundesrat seine Meinung um 180 Grad! Der Bundesrat entscheidet, die Taschenmunition den Armeeangehörigen nicht mehr abzugeben. Die Argumente vom 13. September 2006 sind somit ins Gegenteil gedreht worden.
6. Juni 2007: Die Aktion Notwehr wird gegründet: Keine Rückfassung der Taschenmunition. Notfalls Verweigerung der Aufforderung.
20. Juni 2007:
Die Mehrheit des Ständerates entscheidet für die Rückfassung der Taschenmunition. Die Ständeräte Rolf Büttiker (FDP), Hans Hess (FDP), Thomas Pfisterer (FDP), Hannes Germann (SVP) und Hans Hofmann (SVP) haben gegen die Entwaffnung gestimmt.
27. September 2007:
Mit 100 gegen 72 Stimmen beschliesst auch der Nationalrat die Rückfassung der Taschenmunition.
26. Oktober 2007:
Das Verteidigungsdepartement VBS fordert die Angehörigen der Armee auf, die Taschenmunition in den militärischen Kursen oder direkt in den Zeughäusern abzugeben.
Kommentar
Kniefall der Landesregierung
Der bundesrätliche Aktivismus ist nichts anderes als ein Kniefall. Die von der politischen Linke geführte und von gewissen Medien (u.a. Frauenzeitschrift ANNABELLE) angeheizte Kampagne gegen die persönliche Ordonnanzwaffe und gegen das freiheitliche Waffenrecht der Schweiz hat einen ersten Etappensieg erreicht. Es ist davon auszugehen, dass die gleiche Regierungsmehrheit früher oder später auch die Heimfassung der persönlichen Waffe unterbinden wird.
Vertrauen und Engagement werden zerstört
Es handelt sich um einen politischen Kuhhandel. Offenbar haben die Herren in Bern das Gefühl, mit solchen "Zückerchen" der Volksinitiative "Schutz vor Waffengewalt" den Wind aus den Segeln zu nehmen. Die Initiative will den Besitz von Waffen radikal und die Heimfassung der persönlichen Armeewaffe verbieten (leider hat es die Initiative versäumt, auch die Waffen der Kriminellen, der organisierten Kriminalität und des Schwarzmarktes zu verbieten …). Das Gegenteil wird eintreten. Wenn die politische Führung nicht mehr für die Werte des Landes, die Sicherheit und Rechte der Bürgerinnen und Bürgern eintreten will oder kann - auch bei gesellschaftlichem und medialem Gegenwind -, gehen Vertrauen und Engagement verloren.
Kriminalisierung und Aburteilung rechtschaffener Bürgerinnen und Bürger
Der Rückzug der Taschenmunition und die Qualifizierung der Armeeangehörigen als potentielle Frauen- und Kinderschänder, als Mörder und Selbstmörder wird nicht mehr Sicherheit bringen. Wer das Gegenteil behauptet, betreibt schäbigen Populismus.
Sicherheitspolitisch immer noch sinnvoll
Die Taschenmunition als Bestandteil der persönlichen Waffe der Milizsoldaten und das jährliche Schiess-Obligatorium (Bundesprogramm) machen heute sicherheitspolitisch absolut Sinn. Davon ist auch unsere militärische Führung überzeugt.
Noch nie war das Gefahrenpotential so unfassbar, diffus und unberechenbar wie heute. Gesellschaft, Infrastruktur und staatliche Einrichtungen sind anfällig und gefährdet. Gerade unter diesem Gesichtspunkt hätte es die Milizarmee Schweiz verdient, dass an der persönlichen Waffe nicht gerüttelt wird. Wer weiss, was die Zukunft bringen wird.
Der politische Zusammenhang
Heute ist es die Taschenmunition … es folgen: das Obligatorische, die persönliche Armeewaffe, die Milizarmee, schärfere Schengen-Richtlinien für den Waffenbesitz, die politischen Mitbestimmungsrechte, das freiheitliche Bürgertum …

